Dienstag, 28. Mai 2013

MBA: Der Trend geht in Richtung Spezialisierung

Wie der Karriere-Standard in  seinem Artikel vom 25./26. Mai 2013 schreibt, werden Spezialisierungen in einem Studium zum MBA immer beliebter, weil sie „eine Möglichkeit sind, sich auf einem angespannten Arbeitsmarkt einen Vorteil zu verschaffen“. Aditus Bildungs- und Unternehmensconsulting GmbH bietet daher in Kooperation mit KMU Akademie & Management AG acht Spezialisierung für Ihre MBA Ausbildung an. Aufbauend auf den sechs MBA Pflichtmodulen Finanzmanagement, Marketing, Organisation, Personalmanagement, VWL/BWL und Wirtschaftsrecht können Sie Ihre persönliche Spezialisierung aus den Bereichen General Management, Unternehmensberatung, Gesundheitsmanagement, Logistik, Tourismusmanagement, Sportmanagement, Energie- und Umweltmanagement sowie Immobilienmanagement wählen. Wir beraten Sie gerne und  besprechen mit Ihnen ausführlich Ihren Stundenplan und Studienverlauf.

 

ADITUS Bildungs- und
Unternehmensconsulting GmbH

Diefenbachgasse 35
1150 Wien

Tel.: 01/890 2 890
Fax: 01/890 2 890-15
+43-699-12706090
office@aditus.at
www.aditus.at

 

Freitag, 24. Mai 2013

Weiterbildung statt Kündigung

Weiterbildung statt Kündigung

Sie können sich aufgrund der wirtschaftlichen Situation Ihr Personal nicht mehr leisten, wollen jedoch bewährte MitarbeiterInnen nicht verlieren. Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitgeberInnen, ihre MitarbeiterInnen bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freizustellen und so für vereinbarte Dauer der Bildungskarenz sämtliche Lohnnebenkosten zu sparen. Die Freistellung muss zwischen Ihnen und dem/der ArbeitnehmerIn vereinbart werden.

Voraussetzungen und Dauer

Bildungskarenz kann dann vereinbart werden, wenn ein Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monate ununterbrochen besteht. Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate. Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss jeder Teil lediglich 2 Monate umfassen. Wie bisher ist der Verbrauch in einzelnen Teilen innerhalb von 4 Jahren möglich. Maximal gibt es 12 Monate geförderte Bildungskarenz.

 

Was als Aus- oder Weiterbildung gilt

Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich. Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug. Die Weiterbildungsmaßnahme muss im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung schriftlich nachgewiesen werden. Ein Studium gilt zum Beispiel automatisch als 20 Wochenstunden. Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt grundsätzlich der Nachweis über 16 Wochenstunden.

 

So viel Unterstützung gibt‘s

Während der Bildungskarenz wird ein „Weiterbildungsgeld“ in Höhe des Arbeitslosengeldes bezahlt, wenn die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Beschäftigungszeiten nachgewiesen werden können, dem AMS weiters die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegt werden können. Weiters steht es Ihnen frei, den/die ArbeitnehmerIn einen Zuverdienst im Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung zu gewähren (im Jahr 2013 monatlich 386,80 Euro brutto).

 

Was noch zu beachten ist

Während des Weiterbildungsgeldbezugs ist der/die ArbeitnehmerIn kranken-, unfall- und pensionsversichert. Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz. Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt. Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (z.B. Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.

 

Antragstellung und Auszahlung

Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden, sofern alle Leistungsvoraussetzungen dafür erfüllt sind.

 

http://www.arbeiterkammer.com/bilder/d171/B_2012_BildungskarenzNEU.pdf

 

http://www.bildungskarenz-kmu.at/images/kostenersparnis-unternehmen_2013_bildungskaren.jpg

 

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Mittwoch, 22. Mai 2013

Pause vom Job - Zeit für Ihre Weiterbildung

Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Auf Bildungsfreistellung besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen und Dauer

Bildungskarenz kann dann vereinbart werden, wenn Sie zuvor mindestens 6 Monate ununterbrochen beschäftigt waren. Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate. Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss jeder Teil lediglich 2 Monate umfassen. Wie bisher ist der Verbrauch in einzelnen Teilen innerhalb von 4 Jahren möglich. Maximal gibt es 12 Monate geförderte Bildungskarenz.

 

Was als Aus- oder Weiterbildung gilt

Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich. Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug. Die Weiterbildungsmaßnahme muss im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung schriftlich nachgewiesen werden. Ein Studium gilt zum Beispiel automatisch als 20 Wochenstunden. Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt grundsätzlich der Nachweis über 16 Wochenstunden.

 

So viel Unterstützung gibt‘s

Während der Bildungskarenz bekommen Sie ein „Weiterbildungsgeld“ in Höhe des Arbeitslosengeldes, wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Beschäftigungszeiten aufweisen, dem AMS weiters die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können. Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung erlaubt (im Jahr 2013 monatlich 386,80 Euro brutto).

 

Was noch zu beachten ist

Während des Weiterbildungsgeldbezugs sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert. Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz. Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt. Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (z.B. Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.

 

Antragstellung und Auszahlung

Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden, sofern alle Leistungsvoraussetzungen dafür erfüllt sind.

 

 

http://www.arbeiterkammer.com/bilder/d171/B_2012_BildungskarenzNEU.pdf

 

http://www.bildungskarenz-kmu.at/images/kostenersparnis-unternehmen_2013_bildungskaren.jpg

 

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Dienstag, 21. Mai 2013

Fernstudium - Die Alternative

Überfüllte Hörsäle? Keinen Platz im Seminar erwischt?

Die Alternative ist ein Fernstudium bei Aditus Bildungs- und Unternehmensconsulting GmbH buchen. Sie lernen bequem zu Hause, wann immer Sie Zeit haben und sind nicht davon abhängig, irgendwo einen Studienplatz zu „ergattern“. Ihre Kosten stehen schon am Anfang fest und sind fix. Sie erhalten einen vollständigen international anerkannten akademischen Grad, der gemäß Universitätsgesetz für weitere Studiengänge geeignet ist. Wählen Sie zwischen einem Bachelor-Studium oder aus einem unserer acht Masterstudiengänge. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

 

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Freitag, 17. Mai 2013

Sommerbeginn - Karrierebeginn

In Kürze beginnt hoffentlich der Sommer, zumindest laut Kalender! Was aber ganz sicher beginnen kann, ist Ihre akademische Karriere bei einem Info-Abend der Aditus Bildungs- und Unternehmensconsulting GmbH.

Informieren Sie sich am Dienstag 28. Mai 2013 von 15.00 bis 20.00 Uhr über die Möglichkeiten, wie Sie berufsbegleitend und auch ohne Matura ein Fernstudium zum Bachelor of Science (BSc) oder zum Master of Business Administration (MBA) beginnen können. Melden Sie sich noch heute an und starten Sie schon morgen mit Ihrer neuen Karriere!

 

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